Joint Venture

Von einem Joint Venture spricht man, wenn verschiedene Unternehmen als Partner kooperieren. Für Unternehmen kann es in mehreren Fällen vorteilhaft sein, mit anderen Gesellschaften zu kooperieren.

Was ist ein Joint Venture?

Eine Möglichkeit hierzu ist das Joint Venture. Was sich hinter dem Begriff verbirgt, wann eine Zusammenarbeit dieser Art Sinn macht und welche weiteren Details Sie kennen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

Die Bedeutung des Begriffs Joint Venture erschließt sich im Grundsatz bereits durch eine einfache Übersetzung (Joint = gemeinsam, Venture = Wagnis oder Risiko). Im Zusammenhang mit Unternehmen steht Joint Venture für eine Kooperation, an der sich die Partner mit eigenem Kapital beteiligen. Sie tragen dabei gemeinsam das finanzielle Risiko ihrer Investition. Auch die Leitung des Unternehmens nehmen die Partner gemeinschaftlich wahr.

Ein Joint Venture kann auch als Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet werden. Diese rechtlich eigenständige Gesellschaft wird stets von zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Unternehmen gegründet und geführt. Meist beeinflusst die Höhe der Kapitalbeteiligung bei der Gründung die Entscheidungsbefugnis der einzelnen Partner. Grundsätzlich ist ein Joint Venture jedoch autonom und nicht dazu verpflichtet, Anweisungen der Gründungspartner Folge zu leisten.

Wann ist ein Joint Venture eine gute Lösung?

Unternehmen entscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen für die Gründung eines Joint Ventures. Am häufigsten wird diese Kooperationsform gewählt, um das unternehmerische Risiko auf zwei oder mehrere Partner aufzuteilen. Weiterhin macht ein Joint Venture Sinn, wenn die Partner über spezifische, gut kombinierbare Ressourcen verfügen. Dies können beispielsweise folgende Faktoren sein:

  • Hervorragende Wettbewerbsposition
  • Ausgeprägte (lokale) Marktkenntnis
  • Know-how
  • Standorte, Produktionsstätten

So kann ein Joint Venture beispielsweise den Zugang zu neuen Märkten eröffnen. Je nach Ausmaß der Kooperation hat es gar das Potenzial, die Entwicklung einer gesamten Branche zu beeinflussen. Im Übrigen ist dieser Ansatz nicht neu. Bereits in der Nachkriegszeit nutzten insbesondere US-Unternehmen die Kooperation mit ausländischen Gesellschaften, um ihre Handelsgrenzen auszuweiten.

Whitepaper IT Due Diligence

Download

Whitepaper "IT Due Diligence"

Finden Sie heraus, wie sich drohende Betriebsstillstände und Lieferunterbrechungen durch eine IT Due Diligence vermeiden lassen.

Herr
Frau
Divers

Hier fehlt noch etwas

*

Deine Email Adresse passt noch nicht

*

Hier fehlt noch etwas

*

Hier fehlt noch etwas

Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail und, falls angegeben, meine Telefonnummer durch die GAMBIT Consulting GmbH für Marketing-Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt wird. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden. 

Grundsätzlich werden bei einem Joint Venture die Stärken der Gründungsunternehmen gebündelt. Hierdurch entstehen Wettbewerbsvorteile und Synergieeffekte. Allerdings haben Gemeinschaftsunternehmen auch Schwachstellen. Nicht in jedem Fall sind sie daher die ideale Kooperationsform. Sehen wir uns die Vor- und Nachteile im Folgenden näher an.

Was sind die Vorteile und Nachteile eines Joint Ventures?

Bei einer Zusammenarbeit in Form eines Joint Ventures verfolgen Unternehmen grundsätzlich gleiche Interessen. Jedoch hat jeder Partner naturgemäß unterschiedliche Vorstellungen von Prozessen, Organisationsstrukturen und Zielen. Somit birgt diese Kooperationsform ein gewisses Konfliktpotenzial. Folgende Aufstellung fasst zusammen, wie sich die Vor- und Nachteile eines Joint Ventures im Einzelnen darstellen.

Vorteile eines Joint Ventures:

  • Wettbewerbsvorteil durch Bündelung von Know-how und Fähigkeiten
  • Synergien: Einsparungsmöglichkeiten und Effizienzvorteile durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen
  • Reduzierter Kapitalbedarf für die einzelnen Partner
  • Geringeres unternehmerisches Risiko
  • Wissenstransfer
  • Minimierung von Markteintrittsbarrieren

Nachteile eines Joint Ventures:

  • Ziele der Partnerunternehmen können sich in Teilen widersprechen
  • Entscheidungen verursachen hohen Koordinationsaufwand
  • Verhandlung bei Konflikten können sich langwierig gestalten
  • Möglicherweise Grenzen durch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen
  • Abfluss von Know-how
  • Bei internationalen Joint Ventures: interkulturelle Herausforderungen, Probleme durch unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Nicht zuletzt gelten Joint Ventures als instabiles Konstrukt. Dies äußert sich in der oftmals begrenzten Lebensdauer von Gemeinschaftsunternehmen. Häufig übernimmt ein Partner den Geschäftsbereich der anderen beteiligten Gesellschaft und somit die alleinige Führung.

Team Meinolf Schaefer 1
Joint Venture geplant? MEINOLF SCHÄFER, SENIOR DIRECTOR SALES & MARKETING Joint Venture geplant?

Schauen Sie sich unsere Leistungen im Bereich Carve-out an oder sprechen Sie mich gerne jederzeit direkt an.

Zu den Carve-out Leistungen

Welche Formen von Joint Ventures gibt es?

Joint Ventures lassen sich sowohl hinsichtlich der Kooperationsausrichtung als auch der Kapitalbeteiligung unterscheiden.

So ist von einem horizontalen Joint Venture die Rede, wenn die Kooperationspartner in derselben Branche tätig sind. Ein vertikales Joint Venture liegt hingegen vor, wenn die Partner aus unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen kommen (z. B. Rohstofflieferant und Veredelungsunternehmen). Weiterhin sind folgende Unterscheidungen möglich:

  • Konzentrisches Joint Venture: Partner kommen aus verwandten Branchen
  • Konglomerates Joint Venture: Partner kommen aus völlig unterschiedlichen Branchen

Was die Kapitalbeteiligung betrifft, so kann zwischen dem paritätischen Joint Venture (identische Beteiligungsquoten, z. B. 50:50) und ungleichen Joint Ventures (z. B. 75:25) differenziert werden.

Darüber hinaus können Joint Ventures in folgende Kategorien unterteilt werden:

  • Equity Joint Venture
  • Contractual Joint Venture

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass beim Equity Joint Venture ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet wird, beim Contractual Joint Venture hingegen lediglich Vertragsbeziehungen eingegangen werden.

Equity Joint Venture

Schließen sich zwei oder mehr Partner mit Kapitalbeteiligung zusammen, um eine rechtlich selbstständige Unternehmung zu gründen, so ist die Rede vom Equity Joint Venture. In diesem Standardfall entsteht also ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Meist werden langfristige Laufzeiten für die Kooperation im Bereich von 30 bis 50 Jahren vereinbart. Das Gemeinschaftsunternehmen ist in der Lage, Produkte zu importieren und zu exportieren. Es kann Landnutzungsrechte erwerben, Gebäude errichten und auch ausländische Mitarbeiter beschäftigen. Sowohl Gewinne als auch Verluste werden zwischen den Partnerunternehmen aufgeteilt. Der Verteilungsschlüssel hängt vom investierten Kapital ab.

Contractual Joint Venture

Beim Contractual Joint Venture besteht kein eigenständiges Gemeinschaftsunternehmen. Die Partner schließen einen Vertrag, in dessen Rahmen Risiko-, Gewinn- und Kostenbeteiligungen der Partnerunternehmen geregelt werden. Gegenüber dem Equity Joint Venture können die Vertragsgrundlagen offener gestaltet werden. Unter anderem ist eine freie Festlegung des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels möglich. Gleiches gilt für die Stimmrechte. Nachdem es sich beim Contractual Joint Venture nicht zwingend um eine juristische Person handeln muss, haften die beteiligten Unternehmen auch nicht in jedem Fall mit ihrer Einlage. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung existiert ebenfalls nicht. Darüber hinaus sind die Kosten für die Gründung geringer. Unter bestimmten Umständen können die Partner jedoch direkt haftbar gemacht werden.

Stammen die Partnerunternehmen aus unterschiedlichen Ländern, so liegt ein internationales Joint Venture vor. Das Gegenstück hierzu ist das Domestic Joint Venture (Sitz sämtlicher Partner im selben Land).

Welche Rechtsform kann ein Joint Venture haben?

Gemeinschaftsunternehmen können unterschiedliche Rechtsformen besitzen. Üblich ist es jedoch, sie in Form einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) zu gründen. Seltener fällt die Wahl hingegen auf eine Personenhandelsgesellschaft. Was die Buchführung und Bilanzierung betrifft, so hat die Wahl der Rechtsform einen erheblichen Einfluss. Für Kapitalgesellschaften gilt das HGB (Handelsgesetzbuch), während für die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) keine spezifischen Vorschriften existieren. Nicht selten erfolgt die Wahl der Gesellschaftsform auch unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte.

Wie erfolgt die Bilanzierung beim Joint Venture?

Joint Ventures sind im Sinne des Handelsgesetzbuchs keine Tochterunternehmen, da kein beherrschender Einfluss und keine einheitliche Leitung vorliegen. In den Konzernabschluss werden sie daher über zwei spezielle Regelungen einbezogen:

  • Equitymethode: Beteiligungswert in der Bilanz des Partners entspricht Eigenkapitalentwicklung im Joint Venture
  • Quotenkonsolidierung: Erträge, Aufwände, Schulden und Vermögensgegenstände werden gemäß der Beteiligungsquote in die Bilanz aufgenommen

Was gehört in den Joint-Venture-Vertrag?

Im Regelfall schließen die Kooperationspartner eine Joint-Venture-Vereinbarung, in der sie die Entscheidungsfindung, das Management und die Beendigung des Gemeinschaftsprojekts detailliert regeln. Bei Equity Joint Ventures ist zudem ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Zwischen beiden Komponenten sollte ein Gleichlauf bestehen.

Was den Joint-Venture-Vertrag betrifft, so existieren im Detail einige typische Regelungsfelder. Fixiert werden insbesondere folgende Punkte:

  • Organe und Normierungsrechte: Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Ressortzuständigkeiten
  • Wirtschaftliche Ziele: meist mehrjährige Planung des zukünftigen Geschäftsbetriebs
  • Finanzierung (inkl. künftige Kapitalerhöhungen)
  • Finanzielle Berichterstattung (inkl. Informations- und Auskunftsrechte)
  • Gesellschafter- und Aufsichtsratsversammlungen
  • Verfahren der Konfliktlösung
  • Übertragung von Anteilen: Erlaubnis und Beschränkungen
  • Verbote: Kundenschutz, Abwerbung von Personal, Wettbewerbsverbote
  • Geheimhaltung und Vertraulichkeit
  • Abfindung bei Auflösung der Gesellschaft
  • Schiedsvereinbarung
  • Lizenzvergabe und Lizenzgebühren
  • Bezugsrechte und Lieferverpflichtungen
  • Regelungen im Personalbereich (Beschäftigung und Perosanlkosten)
  • Aus- und Weiterbildungsvereinbarungen
  • Bereitstellung von Sachmitteln (Maschinen, Anlagen, Gebäude etc.)

Welche Alternativen gibt es zum Joint Venture?

Neben dem Joint Venture existieren eine Reihe weiterer Kooperationsformen für Unternehmen. Möchte einer der Partner beispielsweise kein finanzielles Risiko auf sich nehmen, so bietet sich der Abschluss eines sogenannten Management-Vertrags an. Möchte ein Investor hingegen Kapital einbringen und Synergieeffekte nutzen, jedoch keine Führungsverantwortung übernehmen, ist ein Beteiligungsmodell interessant.

Zudem existieren einige weitere Formen von Gemeinschaftsunternehmen als Alternative zur Gründung eines Joint Ventures. Zu nennen sind insbesondere:

  • Arbeitsgemeinschaften: Zusammenschluss, der sich auf ein bestimmtes Projekt beschränkt (häufig in der Baubranche)
  • Konsortien: Kooperation für zeitlich begrenzte Vorhaben (z. B. zur Abwicklung großvolumiger Aufträge)

Bei beiden Varianten handelt es sich um reine Zweckgemeinschaften, die für kurze Zeiträume gegründet werden.

Am weitesten entfernt vom Joint Venture sind sogenannte strategische Allianzen. Sie beschränken sich im Regelfall auf die Abstimmung von Strategien oder Zielen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen.

Beispiele für Joint Ventures

In Deutschland wurden bereits mehrere namhafte Joint Ventures realisiert. Ein Beispiel ist die Volkswagen Autoversicherung AG. Sie wurde im Jahr 2013 von der Allianz und VW gegründet. Das Ziel beider Gesellschaften war es, mehr Autoversicherungen abzuschließen. Mehr als 40 Prozent der VW-Fahrzeuge sollten innerhalb von fünf Jahren direkt mit einem Versicherungsvertrag verkauft werden.

Bereits im Jahr 2009 gründeten die Energiekonzerne E.ON und RWE ein Joint Venture zum Bau von Kernkraftwerken in Großbritannien. Beide Partner haben einen Anteil von 50 Prozent. Die langjährig ausgelegte Kooperation dient unter anderem dem Kauf von Standorten und der Abwicklung komplexer Genehmigungsprozesse. Auch der Neubau und Betrieb der Kernkraftwerke selbst soll durch das Joint Venture erfolgen. Beide Partner bringen ihr Fachwissen, ihre Personalressourcen und auch ihre guten Kenntnisse des britischen Energiemarktes ein.

Team Meinolf Schaefer 1

Meinolf Schäfer, Senior Director Sales & Marketing

Haben Sie Fragen? Ich helfe gerne weiter.

+49 2241 8845-623

Wir sind ihr Partner bei allen Fragen und Anforderungen rund um SAP. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

Herr
Frau
Divers

Hier fehlt noch etwas

*

Hier fehlt noch etwas

*

Hier fehlt noch etwas

*

Hier fehlt noch etwas

*

Deine Email Adresse passt noch nicht

Hier fehlt noch etwas

Gambit Consulting GmbH benötigt die Kontaktinformationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren. Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

GAMBIT Newsletter - Neues von SAP

Keine neuen Entwicklungen rund um SAP mehr verpassen! Whitepaper, Events, Releases, neue Entwicklungen rund um SAP - wir halten Sie up -to-date!

Jetzt anmelden & informiert sein